Allgemeine Geschäfts­­bedingungen

der

red pepper Gesellschaft für Branding & Transformation mbH
Konsul-Smidt-Str. 8k
28217 Bremen

Stand: 01.07.2026

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der red pepper Gesellschaft für Branding & Transformation mbH (nachfolgend »red pepper« genannt) gelten für alle mit red pepper geschlossenen Leistungsverträge.

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende und/oder einschränkende Bedingungen des Kunden(*) gelten nur, wenn red pepper sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

II. Vertragsschluss

1. red pepper erstellt auf der Grundlage der vom Kunden gelieferten Informationen, Materialien und Daten ein Leistungsangebot in Form einer Leistungsbeschreibung nebst absehbarer Aufwandsschätzung.

2. Dieses Angebot kann innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab dem Datum der Angebotsstellung in Textform angenommen werden. Andernfalls gilt die Annahme des Angebots als verweigert.

III. Ort der Leistungserbringung

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die beauftragten Leistungen von red pepper, deren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen als am Geschäftssitz von red pepper erbracht.

IV. Fremdleistungen

1. Fremdleistungen Dritter sind nicht Gegenstand des Vertrages. Sie werden von red pepper gesondert ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, beauftragt red pepper Fremdleistungen nach vorheriger Genehmigung im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im Namen von red pepper auf Rechnung des Kunden. Verzögerungen aufgrund verspäteter Genehmigung gehen zu Lasten des Kunden.

2. Für jede Verauslagung von Fremdkosten berechnet red pepper eine Handling-Fee in Höhe von 15 % der jeweils verauslagten Netto-Fremdkostensumme.

3. Hinweis über Zuwendungen von Dritten
red pepper erhält fallweise Rückvergütungen für beauftragte Fremdleistungen. Diese Rückvergütungen können als einmalige und/oder als laufende Rückvergütungen gezahlt werden. Darüber hinaus erhält red pepper auch fallweise Rückvergütungen für beauftragte Leistungen, die der Kunde an von red pepper bekannt gegebene Fremdleister direkt vergibt.

V. Subunternehmer und/oder externeMitarbeiter

red pepper kann zur Erfüllung ihrer beauftragten Leistungen Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einsetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) von red pepper. Die Auswahl liegt im Ermessen von red pepper, es sei denn, der Kunde hat sich im Vertrag ausdrücklich ein Mitspracherecht vorbehalten. red pepper steht dafür ein, dass die beauftragten Dienstleister die Geheimhaltungsverpflichtung und den Datenschutz einhalten und beachten.

VI. Zusammenarbeit

1. red pepper und der Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich gegenseitig.

2. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, teilt er dies und die ihm erkennbaren Folgen red pepper unverzüglich mit.

3. Der Kunde wird kooperativ und erfolgsorientiert mit red pepper zusammenarbeiten. Der Kunde benennt gegenüber red pepper einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zu allen Entscheidungen berechtigt und verpflichtet ist, den Vertrag durchzuführen.

4. Veränderungen in den benannten Personen teilen sich die Parteien jeweils unverzüglich mit. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

5. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend eingreifen zu können.

VII. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde unterstützt red pepper ohne Berechnung der Kosten bei der Erbringung der beauftragten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Zurverfügungstellung aller für die Erbringung der beauftragten Leistungen notwendigen Informationen, Materialien und Daten sowie der hierfür ggf. erforderlichen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Werke).

2. Der Kunde ist für alle übergebenen Informationen, Materialien und Daten sowie Werke allein verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung der Informationen, Materialien und Daten sowie Werke findet durch red pepper nicht statt, insbesondere erfolgt keine rechtliche Überprüfung, ob die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien, Daten oder Werke Rechte Dritter verletzen. red pepper wird den Kunden aber auf rechtliche Risiken hinweisen, soweit diese red pepper bekannt werden.

3. Entwürfe, Konzepte, Vorlagen, Zwischenergebnisse etc. werden vom Kunden nach Aufforderung durch red pepper unverzüglich geprüft und, soweit ordnungsgemäß, durch Erklärung in Textform freigegeben.

4. Überlässt der Kunde red pepper urheberrechtlich geschützte Werke (u.a. Bilder, Texte, Töne) und/oder sonstige durch gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Designs) geschützte Logos, Marken etc., wird der Kunde hierfür auf seine Kosten die Rechte von den Rechteinhabern in dem Umfang erwerben, der zur Erfüllung der beauftragten Leistungen benötigt wird. Mit der Überlassung versichert der Kunde, dass die Nutzung der Werke durch red pepper für den Kunden keinerlei Rechte Dritter verletzt und informiert zugleich über den Umfang der erworbenen Rechte sowie darüber, ob die Werke in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form für den Kunden genutzt werden können.

5. Will red pepper Urheberrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verwenden, stellt der Kunde die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte kostenfrei zur Verfügung. Falls vereinbart, erwirbt red pepper die notwendigen Nutzungsrechte im Namen und auf Kosten des Kunden.

6. Lizenzbedingungen Dritter werden vom Kunden eingehalten. Im Falle der Verletzung stellt der Kunde red pepper von sämtlichen Ansprüchen der Lizenzgeber frei.

7. Der Kunde hält red pepper bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Inanspruchnahme auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, sollten die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien, Daten oder Werke und/oder deren Nutzung Rechte Dritter verletzen und/oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Dies gilt auch bei Ansprüchen aus strafbewehrten Unterlassungserklärungen, Beschlüssen oder Urteilen für Vertragsstrafen, Ordnungsgelder sowie Kosten und Gebühren.

8. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist red pepper nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die beauftragten Leistungen ganz oder teilweise einstweilen einzustellen. Weitergehende Ansprüche von red pepper bleiben unberührt.

9. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

VIII. Entwürfe / Muster / Konzepte/ Präsentationen etc.

An Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Mustern, Konzepten, Manuskripten, Probesätzen und/oder Präsentationen steht red pepper das alleinige Nutzungsrecht zu. Die Nutzung und Verwertung solcher Ideen, Vorschläge, Entwürfe, Muster, Konzepte, Manuskripte und/oder Präsentationen durch den Kunden ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung in Textform von red pepper gestattet.

IX. Erwerb von Rechten Dritter

1. red pepper steht dafür ein, dass ihre Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind, die deren Nutzung in dem im Vertrag vereinbarten Umfang einschränken oder ausschließen.

2. red pepper stellt durch entsprechende Vereinbarungen mit ihren eigenen Mitarbeitern, Subunternehmern und/oder externen Mitarbeitern sicher, an den beauftragten Leistungen im Umfang der Ziffer X dieser AGB, Rechte einräumen zu können. Auf Verlangen des  Kunden wird red pepper den Abschluss entsprechender Vereinbarungen nachweisen.

3. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf red pepper nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden an den Leistungsergebnissen Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

4. Hat der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten, sind Ansprüche gegen red pepper ausgeschlossen.

X. Rechteeinräumung

1. red pepper überträgt dem Kunden das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Dauer von fünf Jahren und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzte, unwiderrufliche, nicht übertragbare Recht, die aufgrund eines Vertrages für den Kunden erbrachten Leistungen in körperlicher und unkörperlicher Form für alle derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Nutzungsarten zu nutzen, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet).

2. Wünscht der Kunde für die beauftragten Leistungsergebnisse eine von Ziffer 1 abweichende zeitliche, räumliche und inhaltliche Nutzung und/oder eine von Ziffer 1 abweichende Nutzungsart, bleiben diese und die damit verbundenen Mehrkosten im Einzelnen einer gesondertenVereinbarung vorbehalten.

3. Die Vergütung der Nutzungsrechte richtet sich grundsätzlich nach dem zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen und orientiert sich an Empfehlungen der Allianz deutscher Designer (AGD). Grundlage der Berechnung ist ein sogenannter Nutzungsfaktor, der mit dem Honorar für die kreative Leistung multipliziert wird.

4. Die Rechteübertragung gemäß vorstehender Ziffer 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung fälliger Vergütungsforderungen von red pepper, eine zwischenzeitliche Nutzung kann durch red pepper freigegeben werden.

5. Eigene oder fremde Hilfsmittel für die Entwicklung oder Bearbeitung der beauftragten Vertragsleistungen verbleiben bei red pepper.

6. red pepper ist zur Herausgabe von Originalen (Illustrationen, Layouts, Grafiken, Fotos, Dateien etc.), die zur Erbringung der beauftragten Leistung erstellt wurden sowie von Rohdaten und Quellcodes nur aufgrund ausdrücklicher Vertragsvereinbarung verpflichtet.

7. Jedwede Rechteeinräumung an Arbeitsergebnissen von red pepper an den Kunden erfolgt unter der Einschränkung einer möglichen, notwendigen Rechteeinräumung von Bestandteilen der Arbeitsergebnisse an KI-Anbieter aufgrund der Nutzung von KI-Diensten.

XI. Künstliche Intelligenz

1. red pepper nutzt zur Erbringung beauftragter Leistungen auch KI-Systeme, u.a. KI-Systeme in den Themenbereichen Automatisierung von Analyseprozessen (Analytic AI) und Automatisierung von Geschäftsprozessen (Robotic Process Automation [RPA]).

2. red pepper nutzt KI-Systeme, die Bild-, Ton-, Video- oder Textinhalte erzeugen oder manipulieren, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder anderen Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und deshalb einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrhaftig erscheinen können (sog. Deepfakes). red pepper legt bei Nutzung solcher KI-Systeme gegenüber dem Kunden offen, dass die Inhalte vom KI-System künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.

3. red pepper nutzt keine KI-Systeme, die nach der KI-VO den sogenannten Hochrisiko-KI-Systemen zuzuordnen (Art. 6 ff.) oder verboten (Art. 5) sind.

4. red pepper wird die von den genutzten KI-Systemen erzeugten Inhalte mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt überprüfen. Sollte das Prüfungsergebnis Fehler oder Mängel erkennen lassen, wird red pepper dem Kunden dies offenlegen und auf mögliche Risiken hinweisen. Die Leistungen von red pepper umfassen jedoch nicht die rechtliche Überprüfung von KI-generierten Inhalten im Hinblick auf mögliche Rechteverletzungen Dritter.

5. Die zur Erbringung beauftragter Leistungen vom Kunden überlassenen Bild-, Ton-, Video- oder Textinhalte können, durch deren Nutzung und Verwendung in KI-Systemen, Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und öffentliche Wiedergaben im Sinne des Urheberrechts erzeugen und damit jedermann künftig zugänglich sein.

6. KI-generierte Inhalte sind möglicherweise weder urheberrechtsfähig noch mit anderen Rechten am geistigen Eigentum oder anderen Gesetzen zu schützen. Jedwede Rechteeinräumung an Leistungsergebnissen von red pepper an den Kunden erfolgt unter der Einschränkung einer möglichen, notwendigen Rechteeinräumung von Bestandteilen der Leistungsergebnisse an KI-Anbieter aufgrund der Nutzung von KI-Diensten. Die Nutzung der Leistungsergebnisse für kommerzielles Text- und Data-Mining gemäß § 44b Abs. 3 UrhG, was auch das Training einer künstlichen Intelligenz miteinschließt, bleibt seitens red pepper vorbehalten.

7. Inhalte der generativen KI sind prinzipiell nicht einzigartig. Es besteht die Möglichkeit, dass die verwendeten KI-Systeme auch für andere Nutzer gleiche oder ähnliche Inhalte erzeugen.

8. red pepper behält sich das Recht vor, Dritte für die Bereitstellung von KI-Systemen zu nutzen. Dies schließt die Erzeugung von Inhalten und die Verarbeitung und Speicherung von Inputs und Outputs ein. Diese Dritten dürfen gemäß ihren jeweiligen Bedingungen und Datenschutzrichtlinien auf Inputs und Outputs zugreifen, diese nutzen und speichern.

9. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die von KI erzeugten Inhalte.

10. Der Kunde stellt vor Verwendung der erzeugten KI-Inhalte der von red pepper genutzten KI-Systeme sicher, dass deren Verwendung möglich und frei von Rechten ist.

11. red pepper wird mittels KI-System erzeugte Inhalte als »KI-generierter Inhalt« kennzeichnen und die erzeugten Inhalte nur mit ausdrücklicher Zustimmung in Textform vom Kunden verwenden.

12. Soweit eine Haftung von red pepper möglich erscheint, gelten die Regelungen in XVII dieser AGB.

XII. Eigentumsvorbehalt

Die beauftragten Leistungsergebnisse bleiben bis zur Erfüllung der jeweils fälligen Vergütungsforderung Eigentum von red pepper.

XIII. Termine und Verzug

1. Die maßgeblichen Termine für die Erbringung der beauftragten Leistungen sind im Vertrag festgelegt. Die vereinbarten Termine sind keine Fixtermine, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet.

2. red pepper wird den Kunden über absehbare Verzögerungen informieren, sobald diese für red pepper zu erkennen sind.

XIV. Vergütung und Fälligkeit

1. Beauftragte Leistungen werden gemäß Vergütungsvereinbarung vergütet.

2. Ist eine Vergütungsvereinbarung nicht getroffen, werden beauftragte Leistungen nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Stundenvergütungssätze von red pepper vergütet.

3. red pepper ist berechtigt, für die jeweilige Beauftragung eine Projektmanagement Fee zur pauschalen Vergütung von erforderlichen Leistungen der Projektplanung, -organisation/-steuerung und -kommunikation zu erheben. Diese beträgt je nach Projektkomplexität mindestens 15 % des ansonsten vereinbarten Netto-Agenturhonorarumsatzes bei jedem Auftrag und wird diesem hinzugerechnet. Bei Teilbeauftragungen verschiedener Leistungsangebote wird die Projektmanagement Fee bei jeder Teilbeauftragung gesondert erhoben.

4. red pepper ist ferner berechtigt, für die jeweilige Beauftragung eine Administration Fee zur pauschalen Vergütung von projektunabhängigen administrativen und infrastrukturellen Leistungen zu erheben. Hiermit werden Vertrags- und Abrechnungswesen, IT- und Infrastrukturdienste, Qualitätssicherung, Compliance & Datenschutz, Know-how-Transfer und allgemeine Backoffice-Leistungen erfasst. Diese Pauschalvergütung beträgt 2,5 % des ansonsten vereinbarten Netto-Agenturhonorarumsatzes bei jedem Auftrag und wird diesem hinzugerechnet. Bei Teilbeauftragungen verschiedener Leistungsangebote wird die Administration Fee bei jeder Teilbeauftragung gesondert erhoben.

5. Sämtliche Vergütungen werden zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer berechnet.

6. Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird der angefallene Leistungsaufwand monatlich in Rechnung gestellt.

7. Sofern vertraglich vereinbart, wird mit Erteilung des Auftrags eine Abschlagszahlung in Höhe von einem Drittel des (geschätzten) Aufwandes sofort zur Zahlung fällig.

8. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen werden wie Arbeitszeiten vergütet.

9. Reisezeiten der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten (Beförderungs- und ggfs. Übernachtungskosten) und sonstige Nebenkosten werden nach Aufwand vergütet.

10. Im Vorfeld des Vertragsschlusses entwickelte und präsentierte konzeptionelle und gestalterische Vorschläge werden auf Basis der vereinbarten Präsentationsvergütung vergütet.

11. Die vereinbarte Vergütung beinhaltet einen Korrekturdurchlauf für grafische und textliche Änderungen. Anfallende Autorenkorrekturen werden gesondert vergütet.

12. Rechnungen sind sofort fällig, es sei denn, im Vertrag sind Zahlungsziele vereinbart.

13. Wird die Vergütung trotz Fälligkeit nicht gezahlt, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.

14. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.

XV. Ausfallhonorar, Projektverschiebung und Verzug durch den Kunden

Definitionen
Für die nachfolgenden Regelungen gelten folgende Projektphasen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • Vorbereitungsphase: alle projektvorbereitenden Arbeiten wie Projekt-Setup, Planung etc. bis Start der folgenden Phasen
  • Analyse-/Strategiephase: Durchführung von Analysen, Entwicklung von Strategien
  • Konzeptionsphase: Entwicklung von Konzepten (z. B. Kommunikation, Design, Maßnahmen & Medien, Events/Veranstaltungen, Workshops bis vor Beginn der Umsetzung etc.)
  • Umsetzungsphase: alle  Arbeiten ab Start der Produktion, Finalisierung, Implementierung

1. Verbindlichkeit von Aufträgen und Projektstart
Ein erteilter Auftrag ist verbindlich. Der Projektstart hat spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung zu erfolgen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird der Start vom Kunden ohne triftigen Grund verzögert, behält sich red pepper vor, Maßnahmen gemäß den folgenden Punkten zu ergreifen.

2. Zahlungsstaffelung
Unabhängig vom tatsächlichen Projektstart gelten folgende Zahlungsbedingungen

  • 30 % des Netto-Agenturhonorars sind 14 Tage nach Auftragserteilung fällig
  • weitere 30 % dieses Honorars sind nach der Hälfte des Projektes fällig
  • Restzahlung i.H.v. 40 % dieses Honorars bei Projektabschluss oder nach schriftlicher Abnahme

3. Ausfallhonorar bei Kündigung oder Projektabbruch
Wird ein erteilter Auftrag ohne Verschulden von red pepper und/oder ohne Vorliegen außerordentlicher Kündigungsgründe durch den Kunden storniert oder ein begonnenes Projekt abgebrochen, berechnet red pepper pauschal:

  • bis zu 30 % des vereinbarten Netto-Agenturhonorars bei Rücktritt vor Beginn der Vorbereitungsphase
  • bis zu 60 % dieses Honorars bei Abbruch während der  Analyse- und Strategie- oder Konzeptionsphase
  • bis zu 100 % dieses Honorars bei Abbruch in der Umsetzungsphase oder bei nicht ausreichender Mitwirkung des Kunden, wenn diese einen Annahmeverzug begründet

Die konkrete Höhe ist abhängig vom Projektfortschritt, dem tatsächlich entstandenen Aufwand sowie Ausfallschäden. Bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich abgerechnet. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

4. Vergütungsanspruch bei Nichtinanspruchnahme oder Verschiebung
Wird ein beauftragtes Projekt vom Kunden nach Auftragserteilung nicht gestartet oder auf unbestimmte Zeit verschoben, bleibt der Anspruch von red pepper auf die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen.

Gemäß § 648 BGB können ersparte Aufwendungen oder anderweitig erzielte Einnahmen angerechnet werden, sofern diese nachweislich beziffert werden können. Bereits eingeplante oder reservierte Kapazitäten gelten nicht automatisch als erspart, solange keine anderweitige Verwendung möglich ist.

5. Projektverzögerung durch den Kunden
Erfolgt der Projektstart nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung ohne triftigen Grund und liegt die Ursache beim Kunden, ist red pepper berechtigt, eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Netto-Agenturhonorars zu berechnen – unabhängig davon, ob bereits Leistungen erbracht wurden. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

Zusätzlich behält red pepper sich vor, bei erheblichen Verzögerungen oder anhaltender Untätigkeit vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine Fortsetzung wirtschaftlich oder organisatorisch nicht mehr zumutbar ist. Etwaige bereits erbrachte Teilleistungen und Ausfallgebühren bleiben unberührt und werden gesondert in Rechnung gestellt.

6. Terminverschiebung bei Workshops und Beratung
Vereinbarte Termine für Workshops, Beratungsgespräche oder zeitgebundene Leistungen sind verbindlich. Eine kostenfreie Verschiebung durch den Kunden ist nur bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Termin möglich. Danach gilt, sofern der Kunde die Verschiebung zu vertreten hat:

  • 25 % des Netto-Agenturhonorars bei Verschiebung ab 13 Kalendertagen vor dem Termin
  • 50 % dieses Honorars bei Verschiebung ab 7 Kalendertagen vor dem Termin
  • 100 % dieses Honorars bei Verschiebung ab 3 Kalendertagen vor dem Termin oder Nichterscheinen

Sofern der Termin kurzfristig anderweitig vergeben werden kann und red pepper kein finanzieller Schaden durch reservierte Kapazitäten entsteht, wird das Ausfallhonorar nicht geltend gemacht. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

XVI. Versand

Wird das erbrachte Leistungsergebnis auf Wunsch des Kunden versandt, trägt der Kunde die Versandkosten sowie die Kosten einer etwaigen (Transport-)Versicherung.

XVII. Garantie

red pepper übernimmt für die beauftragten Leistungen, soweit nicht anders vereinbart, keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie.

XVIII. Haftung

1. red pepper haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet red pepper nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt, soweit der eingetretene Schaden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

2. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe von red pepper.

3. Für den Verlust von Daten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit für die vom Kunden für die beauftragten Leistungen gelieferten Sach- und/oder Werbeaussagen und/oder freigegebenen Leistungen trägt aus allen Rechtsgründen der Kunde. red pepper weist jedoch auf rechtliche Risiken hin, soweit ihr diese bekannt sind oder bekannt werden. Dies gilt auch für Sachaussagen zu Produkten und Leistungen des Kunden.

5. Der Kunde hält red pepper bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Inanspruchnahme auf erstes Anfordern von allen Schadenersatzforderungen, Kosten und Gebühren für den Fall frei, dass Sach- und/oder Werbeaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und sonstigen Werberechts oder anderer Gesetze und Verordnungen verstoßen.

6. red pepper haftet nicht für die Schutzfähigkeit der beauftragten Leistungen sowie Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. sowie deren Umsetzung.

7. red pepper haftet nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen, wenn es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen.

8. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von red pepper.

XIX. Datenschutz / Datensicherung

1. red pepper wird bei der Erbringung der beauftragten Leistungen die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland einhalten und die Einhaltung dieser Bestimmungen auch seinen Mitarbeitern auferlegen.

2. red pepper erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Erbringung der beauftragten Leistungen im Auftrag des Kunden und wird als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO tätig. Der Kunde ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Datenverarbeitung. Die Parteien schließen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO, wenn red pepper bei der Erbringung der beauftragten Leistungen personenbezogene Daten des Kunden in dessen Auftrag verarbeitet.

3. red pepper ist bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den Kunden zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet und hat auch die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen eingesetzten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht und diese auf die Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten verpflichtet.

4. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten allein verantwortlich.

5. Der Kunde weist red pepper rechtzeitig und eigeninitiativ vor Erbringung der beauftragten Leistungen darauf hin, ob besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder andere besonders schützenswerte Daten im Rahmen der Leistungserbringung von red pepper im Auftrag des Kunden verarbeitet werden sollen.

XX. Geheimhaltung

1. Alle im Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen gegenseitig zur Verfügung gestellten schriftlichen oder mündlichen Informationen sind, soweit sie nicht offenkundig, allgemein zugänglich und damit öffentlich, Geschäftsgeheimnisse.

2. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und geheim zu halten, nur in der Weise und in dem Maße zu nutzen, wie es zur Durchführung der Zusammenarbeit zweckmäßig und üblich ist, nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder diesen in sonstiger Weise zugänglich zu machen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu verteilen oder offenzulegen und als Schutzrecht anzumelden und/oder nur an solche Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen weiterzugeben, die diese aufgrund ihrer Tätigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit der Parteien erhalten müssen und die zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

3. Die Parteien unterrichten sich unverzüglich und schriftlich, wenn eine Partei die Kenntnis oder den Verdacht von einer bevorstehenden oder stattgefundenen Verletzung der Geheimhaltungsinteressen der anderen Partei hat.

4. Um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten, verpflichten sich die Parteien die vertraulichen Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt, zumindest mit der Sorgfalt, mit welcher die jeweilige Partei eigene vergleichbare Informationen schützt, zu sichern und zu schützen, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die vertraulichen Informationen so zu verwahren und zu sichern, dass Missbrauch und unbefugte Kenntnisnahme verhindert werden und sich unverzüglich nach Kenntniserlangung eines tatsächlichen oder drohenden unbefugten Gebrauchs oder einer tatsächlichen oder drohenden unbefugten Offenlegung von vertraulichen Informationen hierüber zu unterrichten und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um einen solchen Gebrauch oder eine solche Offenlegung zu verhindern oder zu beenden.

5. Wenn die Offenlegung der vertraulichen Informationen nach geltendem Recht oder einer gerichtlichen/ behördlichen Anordnung erforderlich ist, hat die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen, um ihr zu ermöglichen, vor der Offenlegung angemessene Schutzanordnungen oder eine Befreiung von solchen Verpflichtungen zu erlangen.

6. Die vertraulichen Informationen und alle damit verbundenen Rechte bleiben ausschließliches Eigentum der sie jeweils zur Verfügung stellenden Partei.

7. Die in dieser Geheimhaltungsvereinbarung vorgesehenen Pflichten gelten auch nach Beendigung des Vertrages für zwei Jahre fort.

XXI. Besondere Regelungen

Je nach Rechtsnatur der beauftragten Leistungen kann es sich um einen Dienst- oder einen Werkvertrag handeln.

A. Regelungen für Dienstverträge

1. Soweit es sich um einen Dienstvertrag handelt, erbringt red pepper die beauftragten Leistungen unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards und durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert sind.

2. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von red pepper treten nicht in ein Arbeitsverhältnis zum Kunden. red pepper, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen unterliegen nicht dem Weisungsrecht des Kunden. Unberührt bleiben fachliche Weisungen, die das Ergebnis der beauftragten Leistung betreffen. Nachteile, welche dadurch entstehen, dass der Kunde Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen von red pepper Weisungen erteilt und/oder diese wie eigene Mitarbeiter in betriebliche Abläufe eingliedert, hat der Kunde red pepper zu ersetzen.

3. Wird die Dienstleistung nicht entsprechend der beauftragten Leistungsbeschreibung und/oder vereinbarten Leistungsgüte erbracht und hat red pepper dies zu vertreten, kann der Kunde Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen. Voraussetzung ist eine Rüge vom Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung.

B. Regelungen für Werkverträge

1. red pepper entwickelt die beauftragten Leistungen entsprechend den Vorgaben des Vertrages unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards.

2. Solange eine Abnahme der Werkleistung nicht erfolgt ist, können sich die Parteien jederzeit auf eine Änderung und/oder Erweiterung des Vertrages und des dazugehörenden Leistungsumfangs verständigen. red pepper wird den Änderungen und/oder Ergänzungen Rechnung tragen, soweit ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar ist.

3. Wenn die Änderung und/oder Ergänzung Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (u.a. Vergütung, Termine) haben, werden die Parteien unverzüglich eine Anpassung der vertraglichen Regelungen vornehmen. Unerhebliche Auswirkungen bleiben außer Betracht.

4. Wird die Änderung und/oder Ergänzung nicht innerhalb eines Monats vollzogen, führt red pepper die beauftragten Leistungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung im Vertrag weiter.

5. red pepper teilt dem Kunden abnahmebereite Leistungsergebnisse mit.

6. Die Teilabnahme abnahmebereiter Leistungsergebnisse gilt als ausdrücklich vereinbart.

7. Die Abnahme abnahmebereiter Leistungsergebnisse erfolgt unverzüglich in Textform.

8. Wegen unwesentlicher Mängel abnahmebereiter Leistungsergebnisse kann die Abnahme nicht verweigert werden.

9. red pepper bestätigt jeweils die Abnahme/Teilabnahme in Textform.

10. Wesentliche wie unwesentliche Mängel abnahmebereiter Leistungsergebnisse bessert red pepper binnen angemessener Frist nach.

11. Wird die Abnahme abnahmebereiter Leistungsergebnisse nicht binnen drei Wochen nach Mitteilung in Textform erklärt oder unter Angabe wenigstens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert, gilt die Abnahme als erfolgt.

12. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die erbrachten Leistungsergebnisse nutzt und/oder Änderungen an diesen vornimmt bzw. vornehmen lässt.

13. red pepper leistet Gewähr entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des BGB (§ 633 ff. BGB).

14. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Abnahme.

XXII. Sonstiges

1. Forderungen der Parteien dürfen nur mit der Einwilligung der jeweils anderen Partei an Dritte abgetreten werden.

2. Forderungen der Parteien dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufgerechnet werden.

3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber red pepper nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. red pepper darf den Kunden auf ihrer Internetseite und auch in sämtlichen anderen Medien als Referenz nennen, auf ihrer Internetseite und in sämtlichen anderen Medien auf das Tätigwerden hinweisen und Art, Inhalt sowie Umfang der beauftragten Leistungen, Vorgehensweise sowie Ergebnisse darstellen (z. B. in Form sogenannter Case Studies), es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. red pepper darf auch die durch gewerbliche Schutzrechte geschützten Logos, Marken etc. des Kunden auf ihrer Internetseite und in sämtlichen anderen Medien verwenden.

XXIII. Schlussbestimmungen

1. Der Vertrag, Änderungen und Ergänzungen sowie alle wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Textform, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde. Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, erfordert dies eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist.

2. Auf die Verträge zwischen red pepper und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, wenn es sich beim Kunden nicht um eine Privatperson handelt oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt auch im Falle einer Lücke.

5. Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Legende

(*) Von der Verwendung männlicher, weiblicher und diversgeschlechtlicher Sprachformen wird aus Darstellungsgründen abgesehen. Wo die männliche Form verwendet wird, ist jeweils auch die weibliche oder diverse Form gemeint.